Millionenverluste bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sorgen derzeit für Schlagzeilen. Mit berufsständischen Versorgungswerken hat der konkrete Fall zunächst nichts zu tun. Dennoch wirft er zwei Fragen auf, die auch für Ärzte und andere Mitglieder von Versorgungswerken interessant sind: Wie gut können institutionelle Anleger zunehmend komplexe Kapitalanlagen beurteilen? Und wie gut passen Laufzeit und Liquidität der Anlagen zu den späteren Zahlungsverpflichtungen?
Mehr als 100 Millionen Euro Verlust bei drei Krankenkassen
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung haben allein drei kleinere Krankenkassen – Bahn BKK, VIACTIV und Siemens BKK – zusammen rund 100 Millionen Euro mit Verius-Fonds verloren. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin kamen weitere Anlagen auf den Prüfstand. Wirtschaftsprüfer äußerten laut Tagesschau bei fünf von sechs untersuchten Investments Zweifel an deren Übereinstimmung mit der internen Anlagerichtlinie. Bei der KV Westfalen-Lippe wurden nach einer umfassenderen Aufarbeitung insgesamt Abschreibungen von 200 Millionen Euro vorgenommen.
Das Bemerkenswerte ist dabei nicht nur die Höhe der Verluste.
Der Verkaufsprospekt eines betroffenen Verius-Fonds führte laut den Recherchen insgesamt 27 Risiken auf. Drei davon waren als hoch eingestuft; ausdrücklich wurde auch auf die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts hingewiesen. Hinter den Investments standen unter anderem Immobilienprojekte, deren Finanzierung teilweise Zinssätze zwischen 15 und 18,5 Prozent erforderte.
Mehrere betroffene Einrichtungen vertreten dagegen die Auffassung, ihnen seien die Anlagen als sicher und mit den gesetzlichen Anlagevorschriften vereinbar dargestellt worden. Teilweise lagen hierzu externe Gutachten vor. Die rechtliche Aufarbeitung dauert an.
Gerade dieser Gegensatz ist interessant.
Wenn ein Investment rechtlich zulässig ist, muss es noch lange nicht wirtschaftlich sinnvoll sein
Nach § 80 SGB IV müssen Sozialversicherungsträger ihre Mittel so anlegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und ausreichende Liquidität gewährleistet wird. Seit 2022 verlangt das Gesetz darüber hinaus ausdrücklich ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sollen durch Mischung und Streuung begrenzt werden.
Im Verius-Fall spielten externe Gutachten offenbar eine wichtige Rolle. Ein von der Tagesschau zitiertes KPMG-Memorandum kam zu dem Ergebnis, dass entsprechende Investments grundsätzlich von Krankenkassen und KVen erworben werden könnten. Gleichzeitig betonte das Gutachten aber die eigenverantwortliche wirtschaftliche Bewertung durch den jeweiligen Investor.
Darin steckt eine für jede Kapitalanlage wichtige Unterscheidung:
Die aufsichtsrechtliche Erwerbbarkeit einer Anlage ersetzt nicht deren wirtschaftliche Risikoanalyse.
Waren institutionelle Anleger mit der Komplexität ihrer Anlagen überfordert?
Der mit der Aufarbeitung bei der KV Westfalen-Lippe beauftragte Rechtsanwalt André Große Vorholt vertritt gegenüber NDR, WDR und SZ die Auffassung, dass die Finanzprodukte so kompliziert gewesen seien, dass die Investoren teilweise nicht durchgängig gewusst hätten, wohin das Geld tatsächlich floss. Er spricht ausdrücklich von einer fachlichen Überforderung der betroffenen Kassen.
Das ist zunächst seine Bewertung eines konkreten Falls und lässt sich nicht auf andere institutionelle Anleger übertragen.
Die dahinterstehende Frage ist aber allgemeiner:
Wie komplex darf eine Kapitalanlage sein, bevor die Organisation, die darüber entscheidet, von externen Asset Managern, Beratern, Gutachtern und Risikomodellen zu abhängig wird?
Diese Frage stellt sich auch bei berufsständischen Versorgungswerken.
Was hat das mit ärztlichen Versorgungswerken zu tun?
Versorgungswerke unterscheiden sich wesentlich von Krankenkassen. Ihre Verpflichtungen reichen Jahrzehnte in die Zukunft. Langfristige Kapitalanlagen können deshalb nicht nur vertretbar, sondern ökonomisch sinnvoll sein.
Ein professionelles Versorgungswerk versucht gerade, seine langfristigen Verpflichtungen und seine Kapitalanlagen aufeinander abzustimmen.
Die Bayerische Versorgungskammer beschreibt beispielsweise ausdrücklich ein Asset-Liability-Management (ALM), bei dem versicherungsmathematische Verpflichtungen und Kapitalanlagen gemeinsam betrachtet werden. Aktuarielles Controlling und Kapitalanlage-Risikocontrolling analysieren dabei die Risikosituation der einzelnen Versorgungseinrichtungen.
Auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gehen in diese Richtung. So verlangt beispielsweise die nordrhein-westfälische Versicherungsaufsichtsverordnung von Versorgungswerken ein angemessenes Risikomanagement mit Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikotragfähigkeit, Risikosteuerung und Risikostrategie. Für die Vermögensanlage verlangt sie Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität sowie angemessene Mischung und Streuung.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu der gelegentlich verkürzten Diskussion über „riskante Anlagen“ von Versorgungswerken.
Illiquide Anlagen sind nicht automatisch schlechte Anlagen
Private Equity, Private Debt, Infrastruktur oder Immobilien können grundsätzlich gut zu einem langfristig orientierten Altersversorgungssystem passen.
Dass solche Anlagen tatsächlich eine Rolle spielen, zeigt beispielsweise die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Ihr Geschäftsbericht 2024 nennt bei den alternativen Anlagen mehr als 100 Beteiligungen an Zielfonds aus den Bereichen Private Equity, Direct Lending, Infrastruktur sowie Turnaround/Special Situations. Hinzu kamen Immobilienspezialfonds mit einem Buchwert von rund 2,55 Milliarden Euro.
Das allein ist weder positiv noch negativ.
Entscheidend sind vielmehr Fragen wie:
Wie hoch ist die tatsächliche Illiquidität des Gesamtportfolios? Wie belastbar sind die Bewertungen nicht börsennotierter Anlagen? Welche Verluste sind in Stressszenarien möglich? Wie stark korrelieren unterschiedliche alternative Anlagen miteinander? Und verfügt das Versorgungswerk intern über genügend Fachkompetenz, um externe Manager und komplexe Fondsstrukturen tatsächlich kontrollieren zu können?
Genau an dieser Stelle wird der aktuelle Krankenkassenfall auch für Mitglieder eines Versorgungswerks interessant.
Fristenkongruenz: Wann wird Illiquidität zum Problem?
Bei Krankenkassen ist die Liquiditätsfrage besonders offensichtlich. Sie müssen fortlaufend Ärzte, Krankenhäuser, Arzneimittel und andere Gesundheitsleistungen finanzieren.
§ 81 SGB IV verlangt deshalb ausdrücklich kurzfristig verfügbare Betriebsmittel für laufende Ausgaben und Einnahme-/Ausgabeschwankungen. Die Rücklage einer Krankenkasse muss nach § 261 SGB V mindestens 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe betragen und für ihren Sicherungszweck verfügbar sein.
Gleichzeitig war die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt angespannt. Ende 2025 verfügten die Krankenkassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums über Finanzreserven von rund 5,1 Milliarden Euro. Das entsprach lediglich 0,18 Monatsausgaben und lag damit weiterhin unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die VIACTIV.
Nach der aktuellen Recherche verlor sie rund 40 Millionen Euro mit dem Verius-Fonds. Ihr eigener Geschäftsbericht weist für 2024 gleichzeitig einen Ausgabenüberschuss von 68,8 Millionen Euro aus. Das Vermögen war zum Jahresende auf 6,2 Millionen Euro gesunken und die gesetzliche Mindestreserve wurde nicht mehr erreicht. Zur Stabilisierung der Finanzlage musste der Zusatzbeitrag im Jahr 2024 zweimal angepasst werden.
Wichtig ist allerdings: Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die damalige Investitionsentscheidung wegen einer bereits bestehenden Liquiditätsknappheit falsch gewesen sei. Dazu müsste insbesondere bekannt sein, wann die Anlage erworben wurde und wie die Finanz- und Liquiditätssituation zu diesem Zeitpunkt aussah.
Der Fall zeigt aber, weshalb Fristenkongruenz so wichtig ist.
Ein Grundsatz, der für Krankenkassen, Versorgungswerke und Privatanleger gleichermaßen gilt
Wer morgen Geld benötigt, kann nicht so investieren wie jemand, der es voraussichtlich erst in 20 Jahren benötigt.
Für einen langfristig orientierten Anleger kann Illiquidität tragbar sein. Sie muss aber zur Struktur seiner Verpflichtungen passen.
Das gilt im Kern auch für die private Finanzplanung.
Bei FORAIM betrachten wir deshalb nicht zuerst die Frage, welche Anlage die höchste erwartbare Rendite verspricht. Ausgangspunkt ist vielmehr, wann welches Kapital voraussichtlich benötigt wird und welche Schwankungen beziehungsweise Verluste bis dahin wirtschaftlich tragbar sind.
Erst daraus lässt sich ableiten, welcher Teil des Vermögens überhaupt langfristiger und schwankungsintensiver investiert werden kann.
Was Mitglieder eines Versorgungswerks daraus ableiten können
Die aktuellen Krankenkassenfälle sind kein Beleg dafür, dass Versorgungswerke schlecht investieren.
Sie liefern aber einen guten Anlass, auch bei der eigenen Altersversorgung genauer hinzusehen.
Ein hoher Anteil alternativer oder illiquider Kapitalanlagen muss nicht problematisch sein. Ein niedriger Anteil garantiert umgekehrt keine Sicherheit. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Verpflichtungen, Liquidität, Risikotragfähigkeit, Diversifikation, Bewertung und Governance.
Gerade bei langfristigen Altersversorgungssystemen sollte deshalb nicht nur gefragt werden:
„Welche Rendite hat mein Versorgungswerk erzielt?“
Mindestens ebenso interessant sind die Fragen:
Welche Risiken wurden dafür eingegangen? Wie liquide sind die Anlagen? Wie werden alternative Anlagen bewertet? Welche Verlustszenarien werden betrachtet? Und wer besitzt innerhalb des Versorgungswerks die Kompetenz, diese Risiken unabhängig zu beurteilen?
Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zeigen, dass solche Fragen keineswegs exotisch sind. Selbst für ehrenamtliche Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von Versorgungswerken verlangt die nordrhein-westfälische Regulierung ausdrücklich die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Sachkunde.
Versorgungswerk allein – oder Altersvorsorge breiter aufstellen?
Für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ergibt sich daraus noch eine zweite Frage.
Selbst wenn das eigene Versorgungswerk professionell geführt wird, konzentriert eine zusätzliche freiwillige Einzahlung weiteres Altersvorsorgevermögen auf dasselbe Versorgungssystem.
Ob zusätzliche Beiträge in das Versorgungswerk, eine Basisrente oder eine frei verfügbare Kapitalanlage sinnvoller sind, lässt sich deshalb nicht allein anhand einer prognostizierten Rendite oder eines steuerlichen Vorteils entscheiden.
Entscheidend sind auch Liquidität, Verfügbarkeit, Risikostreuung und die bereits bestehenden Ansprüche aus dem Versorgungswerk.
FORAIM betrachtet diese Bausteine deshalb im Rahmen einer individuellen Finanz- und Liquiditätsplanung gemeinsam.
Weiterführend: > Versorgungswerk und Finanzplanung für Freiberufler – FORAIM
Quellen und weiterführende Informationen
Tagesschau / NDR / WDR / SZ, 23.09.2026: Finanzskandal bei Kassen und KVen – Wurde gegen hauseigene Regeln verstoßen?
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/krankenkassen-verluste-anlagen-102.html
Tagesschau / NDR / WDR / SZ, 06.08.2026: Krankenkassen: Weitere Millionenverluste durch fragwürdige Anlagen
https://www.tagesschau.de/investigativ/millionenverluste-krankenkassen-100.html
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 80 SGB IV – Verwaltung der Mittel, Anlagegrundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__80.html
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: § 261 SGB V – Rücklage der Krankenkassen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__261.html
Bundesministerium für Gesundheit: Finanzentwicklung der GKV 2025
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzentwicklung-gkv-2025
VIACTIV Krankenkasse: Geschäftsbericht 2024
https://www.viactiv.de/download/geschaeftsbericht-2024
Bayerische Versorgungskammer: Kapitalanlage und Asset-Liability-Management
https://www.versorgungskammer.de/Kapitalanlage
Versicherungsaufsichtsverordnung NRW: Anforderungen an Risikomanagement und Vermögensanlage berufsständischer Versorgungswerke
https://recht.nrw.de/system/files/BH/15964-21431.htm
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe: Geschäftsbericht 2024
https://aevwl.de/wp-content/uploads/Geschaeftsbericht_2024.pdf
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Kapitalmarktanalyse, Anlageberatung oder Bewertung eines bestimmten Versorgungswerks dar. Die genannten Fälle dienen der Darstellung allgemeiner Fragen von Kapitalanlage, Liquidität, Governance und Risikomanagement.







