Sind Genossenschaftsbanken noch sicher? – Das Risiko der „Präventions-Institute“
Die Sicherheit der Genossenschaftsbanken gerät aktuell wieder verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Sichwort: Risiken bei Banken, die zu Präventions-Instituten zählen. Grund dafür ist die Bekanntgabe einer bislang wenig bekannten Liste sogenannter „Präventions-Institute“, auch oft als „Problem-Banken“ bezeichnet. Derzeit sollen laut finanz-szene (1) rund 40 genossenschaftliche Institute zu diesen Präventions-Instituten zählen – darunter überraschend auch größere Player wie die Sparda-Bank Hessen. Doch was bedeutet es konkret für Kunden, wenn ihre Bank plötzlich auf einer solchen Liste auftaucht?
Anmerkung: Den Begriff „Präventions-Insitut“ haben wir dem finanz-szene Newsletter vom 13.3.2025 entnommen. Der Begriff scheint kein offiziell definierter Begriff aus dem Bankensektor zu sein (jedenfalls haben wir keine Quelle dazu gefunden). Wir finden allerdings, dass er passt und verwenden ihn daher hier im Beitrag.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Präventions-Institute“?
Der Begriff „Präventions-Institute“ beschreibt Banken, bei denen aufgrund wirtschaftlicher Kennzahlen frühzeitig Risiken erkannt wurden, die zu Schwierigkeiten führen könnten. Diese Institute werden von der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) besonders überwacht, um Insolvenzen präventiv zu verhindern. Für Kunden könnte allein diese Einstufung bereits zu Verunsicherung führen, da genaue Details und Hintergründe meist nicht veröffentlicht werden.
Die Sparda-Bank Hessen – ein Warnsignal für Kunden?
Besonders die Einstufung der Sparda-Bank Hessen als „Präventions-Institut“ sorgt aktuell für Diskussionen. Immerhin zählt die Bank mit einer Bilanzsumme von 9,6 Mrd. Euro zu den größten genossenschaftlichen Instituten Deutschlands. Die Bank kämpft offenbar seit der Zinswende mit massiv gestiegenem Zinsaufwand, was Zweifel an der zukünftigen Stabilität und Sicherheit der Kundeneinlagen aufkommen lässt. In einer Mitteilung vom 20.01.2025 der BaFin, der Aufsichtsbehörde für Unternehmen aus dem Finanzbereich, wird darauf hingewiesen, „dass die Bank die Vorgaben des Kreditwesengesetzes mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht erfüllte.“ (2) Und dabei wird insbesondere auf Mängel der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement verwiesen.
Ist das Sicherungssystem des BVR bei Präventions-Instituten ausreichend?
Die Sicherungseinrichtung des BVR (3) verspricht Stabilität und Einlagensicherheit. Doch inwiefern ist dieses Sicherheitsnetz belastbar, wenn auch größere Institute als „Präventions-Institut“ eingestuft werden müssen? Zwar konnten größere Krisen bislang verhindert werden, aber es scheint fraglich, ob das Sicherungssystem auch bei mehreren gleichzeitig auftretenden Problemen umfassend wirksam wäre.
Fazit: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Präventive Maßnahmen wie die Einstufung als „Präventions-Institut“ sind grundsätzlich sinnvoll. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass selbst etablierte Banken in Schwierigkeiten geraten können. Beispiele sind die Lehman Bank (2008) und die Credit Suisse (2023). Kunden sollten daher stets wachsam bleiben und sich bewusst sein, dass auch die Sicherheit der Genossenschaftsbanken in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen nicht uneingeschränkt garantiert ist. Natürlich gilt es nicht nur auf Genossenschaftsbanken zu achten, Risiken könnn auch bei anderen Instituten entstehen, wie dieser Beitrag Tagesgeld Auswahl: Wie Sie das passende Angebot finden zeigt.
Gut zu wissen ist, dass es reichlich Alternativen und Ergänzungen zu typischen Bankanlagen gibt. Eine Übersicht dazu bietet FORAIM auf regelmässig stattfinden Webinaren.
Links und weiterführende Informationen
(1) finanz-szene, Top-20-Bank auf „Präventions-Liste“ des BVR – nämlich die Sparda Hessen, 13.3.2025
(2) BaFin, Sparda-Bank Hessen eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an, 20.01.2025
(3) Informationen zur Sicherungseinrichtung des BVR