Für die Nach-Corona-Zeit: Es genießen, dass Ihre Kinder unbefangen auf Spielplätzen toben und die Welt wieder frei entdecken können. Und sicher sein, dass für Sie kein unerwarteter Stress entsteht.
Auch die Corona-Einschränkungen enden irgendwann. Ihre Kinder werden es genießen. Nur gut, wenn Sie sich dann etwas weniger Gedanken machen müssen, was die Kinder so alles anstellen könnten und welche Folgen dies haben könnte.
Toben, ohne dass da einmal etwas kaputt geht, ist kaum denkbar. Aber nicht nur beim Toben können Kinder anderen Menschen Schaden zufügen. So können Kinder mit dem Roller durch Unachtsamkeit Kratzschäden am Lack des Autos Ihres Nachbarn verursachen. Die Situation scheint klar: Ihr Kind hat Schuld und um eine gute Nachbarschaft zu erhalten, möchten Sie, dass der Schaden durch Ihre Familien-Privathaftpflichtversicherung erstattet wird.
Schuld, Deliktfähigkeit und Aufsichtspflicht
Wenn Ihr Kind unter 10 Jahre alt ist, mag es zwar nach gesundem Menschenverstand Schuld haben, nicht aber rechtlich gesehen. Im Straßenverkehr beginnt die Deliktfähigkeit erst ab dem 10. Lebensjahr (in sonstigen Fällen ab dem 7. Lebensjahr). Der etwas sperrige Begriff Deliktfähigkeit sagt aus, ob eine Person überhaupt gezwungen werden kann, Ersatz für von ihm verursachten Schaden zu leisten. Ihr 7 oder 10-jähriges Kind kann also nicht dazu gezwungen werden. Sie als Elternteil wiederum sind nur für Ihre Taten oder hier genauer unterlassene Taten verantwortlich. Konkret: Nur wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen Sie bzw. Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, den Ihr Kind verursacht hat.
Natürlich passen Sie in der Regel auf Ihr Kind auf, aber …
Die Folge ist dann, dass niemand aus Ihrer Familie (Sie oder Ihr Kind) schuldhaft und deliktfähig gehandelt hat. Die weitere Folge ist, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn Sie nicht das gute nachbarschaftliche Verhältnis beschädigen möchten. Denn die klassische Privathaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nur, wenn ein Verschulden vorliegt.
Statt nun in die Tiefe des Rechts zu gehen, ist es besser eine Privathaftpflichtversicherung zu wählen, die auch für Schäden aufkommt, die Kinder unter 7 bzw. 10 Jahren verursachen. Wir helfen Ihnen, zu prüfen, ob Ihre bestehende Versicherung diesen Schutz bietet und machen Ihnen gegebenfalls entsprechende Angebote für einen besseren Versicherungsschutz. Ohne Selbstbeteiligung sind hier Angebote ab ca. 70 € im Jahr möglich.