Anlässlich der zusätzlichen Einschränkungen durch den neuerlichen nun harten Lock-down haben wir uns an den Rolling Stones Song „You can´t always get what you want“ erinnert. Damit Sie sich dies nicht irgendwann in der Zukunft in Hinblick auf Ihre Ersparnisse sagen lassen müssen, haben wir den Songtitel zum Aufhänger unseres aktuellen Kommentars zur Finanzwelt genommen.
Kommentar zur Finanzwelt: Damit der Stones-Titel „You can´t always get what you want“ nur für die Nostalgie-Fete zum Tragen kommt.
Zugegeben, diese Aussage ist recht einfach zu treffen, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist. Oder besser, wenn ein bisher unbekanntes oder weniger bekanntes Ereignis eingetreten ist. Welches das zukünftige absolut unbekannte Ereignis in der Finanzwelt sein wird, lässt sich natürlich schon per definitione des Begriff „Unbekannt“ nicht sagen.
Aber es gibt genügend für die meisten Menschen Unbekanntes, was sehr plötzlich sehr unerwünschte Wirkungen entfalten kann.
Nehmen wir „unbekannte Gesetze“. Wer kannte schon das Infektionsschutzgesetz? Und wer ahnte, welch weitreichende wirtschaftliche Folgen dieses Gesetz haben kann.
Nun, es gibt da einiges mehr an unbekannten Gesetzen und höchstrichterlichen Entscheidungen sowie sonstigen möglichen staatlichen Eingriffen. Einiges davon scheint in der heutigen wirtschaftlichen Situation naheliegend, anderes wenig denkbar. Aber was besagt schon denkbar? Hielten Sie dieses Weihnachten und diesen Sylvester für denkbar? Wenn wir nun einige mögliche negative Überraschungen aufführen, dann nicht um Ängste zu schürren. Wir möchten nur etwas Sensibilität schaffen, weil Sie für den Fall dieser Szenarien eine Art der Vorsorge treffen können, die auch in unbeschwerten wirtschaftlichen Normalszenarien ihre Stärke und Rentabilität beweist.
Wichtige Gesetze
Wenig bekannte Gesetze nennen wir Schubladengesetze. Wie so einiges, was sich in Schubladen befindet, geraten diese Gesetze schnell in Vergessenheit, aber bei Bedarf findet man die Dinge doch. Und auch die zuständigen Ministerien werden entsprechende Gesetze bei Bedarf finden.
Relevant bei möglichen Bankenkrisen kann das Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) werden.
Dieses Gesetz wird zuweilen auch als Gesetz gegen die Gefahren von Immobilienblasen bezeichnet. Das klingt zunächst vernünftig. Verhindert werden sollen damit aber nicht die Gefahren von Immobilienblasen, die private Immobilienbesitzer treffen könnten. Verhindert werden sollen gefährliche Folgewirkungen einer Immobilienblase für Banken. Es soll also die Finanzmarktstabilität geschützt werden. Dieses Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Kreditvergabe zur Finanzierungen von Immobilienbesitz deutlich zu erschweren. Sollte dieses Gesetz einmal aus der Schublade gezogen werden, werden in der Presse sicherlich die Hintergründe erläutert, die darin liegen, dass Banken akut gefährdet sind. Gerade in einem solchen Fall würde der Immobilienbesitz aber für Privatpersonen Sicherheit bieten. Nur, wer dann noch keine Immobilie hat, wird dann nur schwer die dafür notwendige Finanzierung bekommen. Lesen Sie dazu auch: Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird
Das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) enthält Regelungen für den Fall, was im Falle einer Bankeninsolvenz mit den Spareinlagen der Kunden geschieht, wenn die Vermögenswerte der Sicherungseinrichtungen zur Erstattung nicht ausreichen.(Genauer: Durch die in diesem Gesetz vorgesehen Massnahmen, soll die Insolvenz zu Lasten einiger Kunden abgewendet werden.) Zumindest Kunden mit Einlagen, die mehr als 100.000 € betragen, müssen damit rechnen, für diese Beträge für die Banken zu haften. Dazu haben wir geschrieben: Tagesgeld und Bankeinlagen: Einlagensicherung – Rechtsanspruch ja! Aber reicht das?
Wichtige Rechtssprechung
Wer auf Aussagen von Politiker vertraut, dass es eine Staatsgarantie für Spareinlagen gibt, sollte ein Gerichtsurteil eines der beiden europäischen Gerichtshöfe zur Staatsgarantie von Spareinlagen kennen. Hierzu hatten wir bereits 2013 einen Beitrag veröffentlicht, wonach ein Staat nicht verpflichtet ist, für die Erfüllung des gesetzlichen Schutzes der Spareinlagen aufzukommen. Eine ausführliche Betrachtung hierzu finden Sie ebenfalls auf unserem Blog Finanzenlounge: Banken- Sicherheit durch Staatshaftung?
Die möglichen sonstigen staatlichen Eingriffe
beschreibt der bekannte (wenn auch bei uns ob seiner wirtschaftspolitischen Positionierung nicht so beliebte) Prof. Sinn in seinem Buch „Der Corona-Schock“. Hintergrund seiner Aussagen ist die zunehmende Staatsverschuldung. Dazu schreibt er: „Schuldenschnitte sind ein durchaus übliches Vorgehen. … Die Diskusssion von Schuldenschnitte müsste von vornherein mit Kapitalverkehrskontrollen einhergehen.“ Unter Kapitalverkehrskontrollen versteht man alle denkbaren Eingriffe hinsichtlich der freien Verfügung privater Geldanlagen. Zu diesem Thema können Sie mehr in dem Beitrag „Zuweilen ist es für Sparer und Anleger sinnvoll, auf einen Ökonomen zu hören“ lesen.
Eingangs erwähnten wir, dass es Strategien geben würde, die sowohl in den hier genannten negativen Szenarien ihre Vorteile entfalten können wie auch in normalen Zeiten Sicherheit und Rendite versprechen. Diese Strategien bestehen unter anderem darin, jetzt das günstige Zinsniveau zum Erwerb einer finanzierten Immobilie zu nutzen. Weiterhin beweisen Investmentfonds ihre Stärke, weil das darin enthalten Vermögen im Falle einer Insolvenz nicht die Insolvenzmasse fällt. Und letztendlich sollte ein Teil der Investmentfonds im Ausland verwahrt werden. Dies könnte sich im Fall von Kapitalverkehrskontrollen als vorteilhaftig erweisen.
Wir erstellen Ihnen gern eine individuelle Strategie. Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen oder Online-Beratung. So verliert der Song „You can´t always get what you want“ jedenfalls in Hinblick auf Ihre zukünftigen finanziellen Möglichkeiten einiges an Bedeutung.