Die Nachrichten der vergangenen Tage haben mich nachdenklich gemacht.
Vorweg zwei Klarstellungen
Erstens: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer vorsätzlich Steuern hinterzieht, schadet der Allgemeinheit und verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber denjenigen, die ihre Steuern ehrlich zahlen. Ein funktionierender Rechtsstaat muss Steuerhinterziehung wirksam verfolgen.
Zweitens: Zur Frage der Leihmutterschaft möchte ich ausdrücklich keine eigene Bewertung abgeben. Das ist ein komplexes ethisches, medizinisches und gesellschaftliches Thema, das weit über ökonomische Überlegungen hinausgeht.
Mich beschäftigt vielmehr etwas anderes.
In derselben Nachrichtenlage wird einerseits darüber diskutiert, Steuerhinterziehung künftig deutlich schärfer zu bestrafen. Andererseits wird erneut über eine nicht-mögliche Liberalisierung der Leihmutterschaft gesprochen. Beide Themen haben auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun. Gemeinsam ist ihnen aber, dass sie die grundsätzliche Frage aufwerfen, nach welchen Maßstäben Politik heute eigentlich entscheidet. Und ob Politik konsistent und berechenbar ist, hat durchaus Auswirkungen auf Entscheidungen zur Geldanlage und Vermögensbildung.
Als Volkswirt frage ich mich, ob wir zunehmend eine Ökonomisierung des Strafrechts erleben.
Der neue Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität verfolgt ausdrücklich das Ziel, das Entdeckungsrisiko zu erhöhen und dadurch zusätzliche Steuereinnahmen zu sichern. Vorgesehen sind unter anderem härtere Strafen, mehr Ermittler, ein gemeinsames Datenzentrum sowie der Wegfall der bisherigen strafbefreienden Selbstanzeige. Das sind legitime Instrumente, über deren Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit man diskutieren kann.
Situative Rationalität
Gerade deshalb stellt sich für mich die Frage nach einer Politik der situativen Rationalität. Der angekündigte Mehraufwand wird unter anderem mit zusätzlichen Steuereinnahmen begründet. Selbst wenn dadurch tatsächlich rund eine Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich vereinnahmt werden könnte, entspräche dies gemessen am Bundeshaushalt von rund 524,5 Milliarden Euro lediglich etwa 0,19 % der jährlichen Ausgaben.
Diese Zahl soll den Kampf gegen Steuerhinterziehung ausdrücklich nicht relativieren. Wer Steuern hinterzieht, muss mit den Konsequenzen rechnen. Sie wirft jedoch die Frage auf, ob weitreichende Änderungen im Strafrecht und im Ermittlungsinstrumentarium stets in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem fiskalischen Nutzen stehen sollten – oder ob hier andere Ziele, etwa Abschreckung, Rechtsstaatlichkeit und Steuergerechtigkeit, die eigentliche Begründung sein müssten.
Natürlich hängen diese Aspekte zusammen. Wer Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, schützt ehrliche Steuerzahler und stärkt das Vertrauen in den Staat. Gleichzeitig entsteht aber der Eindruck, dass strafrechtliche Verschärfungen heute häufig auch unter fiskalischen Gesichtspunkten begründet werden.
Anders: Hier steht politisch die Nicht-Ökonomisierung im Vordergrund
Parallel dazu wird in Deutschland erneut über die Zulassung der Leihmutterschaft diskutiert. Dort stehen dagegen ethische, medizinische und familienrechtliche Fragen im Mittelpunkt – aber auch der Aspekt der Instrumentalisierung der Frau. Und wenn Sie Geld dafür erhält ist dies ein ökonomischer Aspekt. Durch das Verbot soll also auch vermieden werden, dass Leitmütter sich aus ökonomischen Gründen entscheiden.
Widersprüchlichkeit
Interessant ist für mich deshalb weniger die Bewertung der beiden Themen als der unterschiedliche politische Maßstab. Mal scheint Wirtschaftlichkeit das entscheidende Argument zu sein. Dann wieder spielen ökonomische Aspekte kaum eine Rolle. Dieser Wechsel der Argumentationsmuster wirkt auf mich manchmal erstaunlich beliebig.
Während das Verbot der Leihmutterschaft unter anderem mit der Gefahr einer Instrumentalisierung der Frau und der Ablehnung einer Reduzierung der Schwangerschaft auf eine bloße körperliche Dienstleistung begründet wird, wird im Steuerstrafrecht zunehmend auch mit fiskalischen Zielen argumentiert. Gerade dieser unterschiedliche Begründungsansatz hat mich zu diesem Gedankenexperiment veranlasst.
Vielleicht ist das der Preis moderner Politik. Vielleicht reagieren Regierungen zwangsläufig auf die Themen, die gerade öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen.
Mich interessiert vielmehr die grundsätzliche Debatte: Brauchen wir wieder stärker nachvollziehbare Leitprinzipien politischen Handelns – oder genügt es, jeweils das aktuell drängendste Problem zu lösen? Ich habe darauf keine abschließende Antwort. Aber genau deshalb lohnt sich die Diskussion.
Aus ökonomischer Sicht wird aber Berechenbarkeit benötigt.
Hinweis: Die Rubrik Wirtschaft & Gesellschaft greift aktuelle Themen auf und stellt bewusst Fragen zur Einordnung aus ökonomischer Sicht. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine abschließende politische oder ethische Bewertung.
Links:
Bundesfinanzministerium, Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen, Juli 2026 > dort heisst es vorab explizit: Steuergerechtigkeit erhöhen, Einnahmeverluste minimieren
Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, dort: S. 349 ff. (Kapitel „Ethische Aspekte der Leihmutterschaft“); S. 361–365; S. 392 ff. (Ergebnis und Empfehlungen) unter anderem heißt es: „Eine Instrumentalisierung der Frau auch bei selbstbestimmter Entscheidung für die Leihmutterschaft kann insbesondere dann drohen …“ (S. 356)

